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   BAG, 28.06.1961 - 4 AZR 11/60   

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https://dejure.org/1961,2048
BAG, 28.06.1961 - 4 AZR 11/60 (https://dejure.org/1961,2048)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1961 - 4 AZR 11/60 (https://dejure.org/1961,2048)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1961 - 4 AZR 11/60 (https://dejure.org/1961,2048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Meßgehilfe - Vermessungsarbeiten an Arbeitsstellen - Außerhalb der beschäftigenden Behörde - Hin- und Rückfahrt - Arbeitszeit - Überstunden

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 28.06.1961 - 4 AZR 11/60
    Da der Kläger die geltend gemachten 14 1/2 Stunden über die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit von 45 Wochenstunden hinaus erbracht hat, hat er insoweit Dienst durch Überstunden geleistet (vgl. BAG 8, 25, 63 [70], 245 [249])- Deren Abgeltung nach Maßgabe der hier in Betracht kommenden Nr.,3 Buchst. B Ado zu § 2 TO.A kann der Kläger nach der Rechtsprechung des Senats aber nur dann verlangen, wenn die von ihm in den Überstunden ausgeführten Dienstleistungen volle vertragliche Arbeitsleistungen darstellen (vgl. BAG 8, 25 [30], 63-[71]) Es gehört nun, wie bereits das Arbeitsgericht ausführt, zur Eigenart der Tätigkeit eines Meßgehil fen, daß sie sich nicht an einem festen Arbeitsplatz im Betrieb, sondern an dauernd wechselnden Arbeitsstellen in mehi oder minder großer Entfernung vom Betrieb vollzieht.

    Da nach den 'Feststellungen des Landesarbeitsgerichts die Inanspruchnahme des Klägers einschließlich der hier strittigen Zeit für die Hin- und Rückfahrt regelmäßig die 45-stündige Wochenarbeitszeit über steigt, muß weiter davon ausgegangen werden, daß de Überstunden des Klägers regelmäßige im Sinne der Nr. 3 Buchst. B ADO sind, d.h. zu solchen Überstunden gehören, die der Kläger in jeder von mindestens drei aufeinander folgenden Wochen verrichtet hat (vgl. BAG 8, 25 [250])- Schließlich sind, wie dem Berufungsurteil zu entnehmen ist, die zur Durchführung der Vermessungsarbeiten notwendigen Dienstfahrten des Klägers, bei denen die Überstunden entstanden sind, auf Anordnung des Meßtruppführers als des weisungsbefugten Vertreters des Arbeitgebers erfolgt.

  • BAG, 17.04.1957 - 4 AZR 315/54

    Neue Tatsachen - Beweismittel - Erfüllung eines Aufklärungsbeschlusses -

    Auszug aus BAG, 28.06.1961 - 4 AZR 11/60
    ' Bereits im Urteil vom 17- April 1957 - 4 AZR 315/54 (BAG 586) hat der erkennende Senat entschieden, daß Zeiten, die ein üblicherweise im Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer auf Wege zu und von einer außerhalb des Betriebs gelegenen Arbeitsstelle verwendet, grundsätzlich als Leistung für den Betrieb und deshalb als Teil seiner Arbeitszeit anzusehen sind.

    Denn abgesehen davon, daß einerseits Tarifbestimmungen aus dem Baugewerbe nicht für die Geltung eines solchen ..Grundsatzes im Bereich des öffentlichen Dienstes angeführt werden können und andererseits die Vorschriften der Abordnungsbestimmungen Sonderregelungen eben nur für den - hier nicht vor liegenden - Fall einer Abordnung enthalten, die keine Verallgemeinerung zulassen, ergibt sich bereits aus den eingangs erwähnten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 17- April 1957 (BAG 5, 86) und vom 8 .

  • BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58

    Mehrarbeitszuschlag - Mehrarbeitsstunden

    Auszug aus BAG, 28.06.1961 - 4 AZR 11/60
    Dezember i960 - 5 AZR 304/58 - (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wegezeit) zum Ausdruck gebracht, sofern keine gegenteilige tarif- oder einzelvertragliche Regelung bestehe, gehöre die Wegezeit eines Arbeitnehmers von der Betriebsstätte sowohl als auch unmittelbar von seiner Wohnung zu einem außerhalb der Betriebsstätte befindlichen Arbeitsplatz zu seiner Arbeitszeit, nur müsse er sich im letzten Falle die durch den Wegfall des Wegs von der Wohnung zum Betrieb ersparte Zeit anrechnen lassen; das gelte auch für einen Arbeitnehmer, der nur in geringem Umfang innerhalb des Betriebs tätig sei.
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 80.81
    Das hat der Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 26.79 - [Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 20 = DÖD 1982, 262] und - BVerwG 2 C 27.79 - [Buchholz a.a.O.], vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 49.80 - [Buchholz 237.0 § 90 LBG Baden-Württemberg Nr. 2 = DVBl. 1982, 1190] und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 1.80 - [Buchholz 238.3 A § 50 BPersVG Nr. 1 = RiA 1983, 52], jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung; die von der Revision angeführten, den öffentlichen Dienst betreffenden Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 17. April 1957 - 4 AZR 315/54 - [BAGE 5, 86] und vom 28. Juni 1961 - 4 AZR 11/60 - [AP Nr. 4 zu § 2 TOA] sind nach ausdrücklichem Hinweis im Urteil vom 6. Oktober 1965 - 2 AZR 375/64 - [AP Nr. 1 zu § 17 BAT = RiA 1966, 12] überholt und betrafen außerdem andere Sachverhalte).
  • BAG, 22.10.1973 - 3 AZR 83/73

    Pauschalisierung der Feiertagsvergütung - Zuschlag zum laufenden Stundenlohn

    Das Bundesarbeitsgericht hat wieder holt für zulässig angesehen, gesetzliche oder tarifliche Ansprüche verschiedener Art dadurch zu erfüllen, daß zu der vereinbarten oder tariflichen Vergütung ein pauschalierter Zuschlag gezahlt wird (vgl. z. B. für die Mehrarbeitsvergütung: BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG 17 41 [45] = AP Nr. 1 zu § 1 AZO [zu 3 der Gründe]; für die Vergütung der Reisezeit, die zugleich Mehrarbeit ist: AP Nr. 5 zu § 611 BGB Wegezeit [zu II } b der Gründe]; für die Zuschläge zum Heimarbeitsentgelt: BAG 14, 1J2 = AP Nr. 1 zu § 20 HAG; BP Nr. 1 zu § 1 HAG [zu 5 der Gründe]; für die Vergütung der an einem Feiertag ausgefallenen und auf einen sonst arbeitsfreien Tag verlegten Arbeitszeit: AP Nr. 19 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG [zu 2 c der Gründe]).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 48.80

    Wiederherstellung des klageabweisenden Urteils erster Instanz - Zurücklegung des

    Das hat der Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 26.79 - [Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 20 = DÖD 1982, 262] und - 2 C 27.79 - [vgl. Buchholz a.a.O.], vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 49.80 - [Buchholz 237.0 § 90 LBG Baden-Württemberg Nr. 2 = DVBl. 1982, 1190] und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 1.80 - [Buchholz 238.3 A § 50 BPersVG Nr. 1 = RiA 1983, 52], jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung; die von dem Kläger angeführten, den Öffentlichen Dienst betreffenden Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 17. April 1957 - 4 AZR 315/54 - [BAGE 5, 86] und vom 28. Juni 1961 - 4 AZR 11/60 - [AP Nr. 4 zu § 2 TOA] sind nach ausdrücklichem Hinweis im Urteil vom 6. Oktober 1965 - 2 AZR 375/64 - [AP Nr. 1 zu § 17 BAT = RiA 1966, 12] überholt und betrafen außerdem andere Sachverhalte).
  • BAG, 29.11.1961 - 4 AZR 257/60

    Reisekostenvorschriften für Beamte - Anwendbarkeit auf Angestellte -

    Wie das Landesarbeits/ ohne Rechtsirrtum weiter annimmt, sind der Beurteilung von Reisekostenansprüchen eines Angestellten nach der angeführten TO.A-BeStimmung diejenigen Reisekostenvorschriften zugrundezulegen, die im jeweiligen Anspruchszeitraum für die Beamten des im Einzelfall in Betracht kommenden öffentlichen Arbeitgebers bestehen (vgl- BAG AP Nr. 5 zu § 6 TO.A und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 28. Juni 1961 - 4 AZR 11/60).
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